04. April 2022 – Entlastungspaket für schnellere Wärmewende – 65% Klausel für erneuerbare Energien
Das Entlastungspaket der Ampel Koalition vom 24.03.2022 beinhaltet auf 6 Seiten einige wichtige Punkte.
Das Paket beinhaltet Punkte wie die Absenkung der Energiesteure auf Kraftstoffe und das günstige ÖPNV Ticket. Kaum behandelt wurde in der Öffentlichkeit das Thema 65% Klausel.
Eigentlich war diese erst für das Jahr 2025 geplant und wird nun ein Jahr vorgezogen. Damit gilt diese ab dem 1.2.2024. Die Bedeutung:
Ab diesem Zeitpunkt soll neue Heizung mit mindestens erneuerbaren Energien betrieben werden. Das wird zu drastischen Änderungen im Heizungsmarkt führe. So wird eine Gasheizung nur noch in Form einer Hybridheizung zur Abdeckung der Spitzenlast oder erhöhte Temperaturanforderungen einsetzbar sein.
Der Trend geht ganz eindeutig hin zur Wärmepumpe (evtl. mit Gas als Unterstützung) oder zur Biomasseheizung.
Übrigens: Die bestehende Förderung nach BEG für Gas-Hybridheizungen oder Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready) wird voraussichtlich schon am 31.12.2022 eingestellt. Wer hier auf Nummer sichergehen will, sollte noch dieses Jahr einen Antrag stellen.