04. April 2022 Entlastungspaket für schnellere Wärmewende – 65% Klausel für erneuerbare Energien

Das Entlastungspaket der Ampelkoalition vom 24.03.2022 beinhaltet auf 6 Seiten einige wichtige Punkte.

Das Paket beinhaltet Punkte wie die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das günstige ÖPNV-Ticket. Kaum behandelt wurde in der Öffentlichkeit das Thema 65% Klausel.


Eigentlich war diese erst für das Jahr 2025 geplant und wird nun ein Jahr vorgezogen. Damit gilt diese ab dem 1.2.2024. Die Bedeutung:


Ab diesem Zeitpunkt sollen neue Heizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Das wird zu drastischen Änderungen im Heizungsmarkt führen. So wird eine Gasheizung nur noch in Form einer Hybridheizung zur Abdeckung der Spitzenlast oder erhöhte Temperaturanforderungen einsetzbar sein. Der Trend geht ganz eindeutig hin zur Wärmepumpe (evtl. mit Gas als Unterstützung) oder zur Biomasseheizung.


Übrigens: Die bestehende Förderung nach BEG für Gas-Hybridheizungen oder Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready) wird voraussichtlich schon am 31.12.2022 eingestellt. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte noch dieses Jahr einen Antrag stellen.

 

Förderung

Wärmepumpe

PV-Anlage (Strom vom eigenen Dach)

Service Hotline

Telefon: 06021 47129

Regulär
Mo. - Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

Spätdienst
Mo. - Do. 16:00 - 18:00 Uhr

Notdienst (nur für Bestandskunden; 30 EUR Pauschalzuschlag)
Mo. - Fr. 18:00 - 20:00 Uhr
Sa., So., Feiertage: 08:00 - 18:00