05. Januar 2023 –
Seit dem 01.01.2023 gibt es neue Vorschriften für PV-Anlagen
Bestehende Anlagen
- Hat die Anlage eine Leistung unter 7kWp, darf die 70% Wirkleistungsbegrenzung aufgehoben werden
- Die Einnahmen aus der Einspeisung unterliegen nicht mehr der Einkommenssteuer für Anlagen bis 30kWp (für mehr Informationen wenden Sie sich hier bitte an Ihren Steuerberater)
Neue Anlagen
- Auf neu errichtetete Anlagen wird keine Mehrwertsteuer mehr erhoben, d.h., es fallen 19% Umsatzsteuer weg. Dies gilt auch für Batteriespeicher und Wechselrichter, wenn diese gleichzeitig mit der PV-Anlage installiert werden.
- Es entfällt die 70% Wirkleistungsbegrenzung.
- Die Einspeisevergütung für Anlagen mit Eigenversorgung wird erhöht:
- bis 10kWp: 8,2 Cent
- ab 10kWp: 7,1 Cent: Beispiel: Eine Anlage mit 15kWp erhält für die 10kWp 8,2 Cent und für die restlichen 5kWp 7,1Cent. Das macht im Durchschnitt 7,8 Cent
- Die Einspeisevergütung für Anlagen ohne Eigenversorgung wird erhöht:
- bis 10kWp: 13,00 Cent
- ab 10kWp: 10,90 Cent: Beispiel: Eine Anlage mit 15kWp erhält für die 10kWp 13,00 Cent und für die restlichen 5kWp 10,90 Cent. Das macht im Durchschnitt 12,30 Cent
Sie interessieren sich für eine PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher? Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
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