14. Juni 2023 –
Gestern war es soweit: Endlich konnte sich die Regierung auf eine gemeinsame Gesetzesvorlage für das Gebäudeenergiegesetz verständigen. Was darin steht?
- Für Bestandsgebäude ändert sich erstmal nichts! Die Änderungen greifen frühestens ab dem 01.01.2028 für Bestandsgebäude.
- Gas-Heizungen dürfen weiter verbaut werden, wenn diese auf Wasserstoff nachgerüstet werden können.
- Die Kommunen sollen eine kommunale Wärmeplanung bis zum 01.01.2028 erstellen. Was genau das bedeutet, bleibt sehr vage.
- Es wird keine Technologie mehr verboten, d.h., auch Pellet- und Holzheizungen sind weiter erlaubt.
Es gibt noch einige weitere Punkte. Diese können Sie gerne in der angehängten Datei nachlesen.
Wer jetzt aber schon die Installation einer Wärmepumpe plant, kann dieses Projekt beruhigt weiter umsetzen. Die Wärmepumpe wird die 65%-Regelung erfüllen und wohl auch von der kommunalen Wärmeplanung entsprechend berücksichtigt. Das gleiche gilt wohl auch für Pelletheizungen.
Hier gilt aber: Sicher ist noch nichts und daher sind die Aussagen von mir unverbindlich. Gerade im Bezug auf die Pelletheizung.
Ich werde hier Updates veröffentlichen, sobald etwas Neues bekannt ist.