04. Juli 2023

Update vom 07.07.2023: Auf unserer Homepage informieren wir Sie immer regelmäßig über die Förderung. Jetzt finden Sie hier einen akutellen Vergleich zwischen der neuen (geplanten noch nicht beschlossen) und der alten Förderung. Den Link finden Sie unten.

Update vom 05.07.2023: Wie n-tv.de berichtet, ist eine Staffelung der förderfähigen Kosten je Wohneinheit geplant. So soll es für die zweite bis zur sechsten Wohneinheit je 10.000 Euro geben, ab der siebten Wohneinheit dann noch 3.000 Euro je Wohneinheit. Den Link zum Artikel finden Sie unten.

Genereller Hinweis: Derzeit ist noch keine Änderung der Förderung beschlossen. Es handelt sich daher im Folgenden um eine Erläuterung der geplanten Änderungen. Diese können sich, je nach der Entscheidung der Bundesregierung, noch ändern.

Die geplanten neuen Förderbedingungen wurden schon oft in der Presse verkündet und ausführlich beschrieben. Die Förderung soll auf bis zu 50% (bei geringen Haushaltseinkommen sogar 70%) steigen. Was oftmals in der Presse nicht erwähnt wurde:

Gleichzeitig ist eine Halbierung der maximalen förderfähigen Kosten von 60.000 auf 30.000 Euro geplant.

Das kann große Auswirkung auf die Höhe der Förderung haben.

Die förderfähigen Kosten werden pro Wohneinheit gewährt. Diese Förderung soll jedoch gestaffelt werden: Für die zweite bis zur sechsten Wohneinheit soll es je 10.000 Euro geben, ab der siebten Wohneinheit dann noch 3.000 Euro je Wohneinheit.

Ich möchte jedoch ein Beispiel für ein Einfamilienhaus zeigen. Dabei wird eine Wärmepumpe mit dem Kältemittel R290 verbaut und das Gebäude wird anschließend nicht mehr durch Öl oder Gas geheizt. Folgende Kosten sind in der Schätzung enthalten:

  • Demontage der alten Heizung - ohne evtl. Öl-Tanks
  • Lieferung und Montage der Wärmepumpe incl. Verrohrung usw.
  • Elektroarbeiten incl. neuem Zählerschrank
  • Heizlastberechnung

Nicht enthalten sind:

  • Kosten für die Entsorgung von Öl-Tanks
  • Erd- und Fundamentarbeiten
  • Austausch von Heizkörpern um die Vorlauftemperatur auf max. 50 °C zu begrenzen

Eine solche Anlage kostet etwa 40.000- 45.000 Euro inkl. MwSt. Im Beispiel gehen wir von der Mitte  aus, also von 42.500 Euro:

aktuell gültig:

42.500 Euro --> 40% Zuschuss nach aktuellen Bedingungen --> 17.000 Euro --> der Zuschuss erhöht sich noch, da auch die in der Schätzung nicht enthaltenen Arbeiten förderfähig sind. Maximal sind 60.000 Euro möglich.

geplant:

42.500 Euro --> 50% Zuschuss auf maximal 30.000 Euro --> 15.000 Euro --> der Zuschuss kann sich nicht mehr erhöhen, da die maximal förderfähigen Kosten bereits komplett ausgeschöpft sind.

Fazit:

Trotz der scheinbar höheren Förderung durch den höheren Prozentsatz bekommt man weniger Zuschuss.

Selbstverständlich wurde, z.B. vom Bundesverband Wärmepumpe, gegen diese Kürzung der förderfähigen Kosten Einspruch eingelegt. Eine Wärmepumpe mit allen notwendigen Arbeiten ist nicht für einen Preis von 30.000 Euro inkl. MwSt. zu bekommen. Ob dieser Einspruch Erfolg hat, ist derzeit noch unklar.

Falls Sie eine Wärmepumpe planen: Halten Sie sich auf dem Laufenden und versuchen Sie, auch an ausführliche Informationen zu kommen. Leider wurde die Halbierung der maximal förderfähigen Kosten in der Presse nicht oder kaum angesprochen.

Anbei die komplette Presseerklärung des Bundesverbands Wärmepumpe, der mir als Grundlage für diesen Beitrag diente.

P.S. Bei uns erhalten Sie übrigens alle Leistungen - incl. Fundament und Demontage der Öl-Tanks. Wir arbeiten hier mit langjährigen Partnerbetrieben zusammen.

Pressemitteilung Bundesverband Wärmepumpe (PDF 239 KB)

Infos zur Förderung

Artikel von ntv.de vom 04.07.23

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