02. Oktober 2026 – Ältere Wärmepumpe oder Pelletheizung? Jetzt Austausch und Förderung prüfen!

Dazu zählen Wärmepumpen und Biomasseheizungen wie Pellet- und Scheitholzheizungen.

Folgende Änderungen sind geplant:

  • Installation bis 31.12.2007: Nur noch 25 Prozent der Gesamtausgaben sollen als förderfähige Kosten anerkannt werden. Darauf wird anschließend der jeweilige Fördersatz angewendet.

  • Installation ab 01.01.2008: Der Austausch soll nicht mehr gefördert werden.

Ein einfaches Rechenbeispiel:

Bei 30.000 Euro Gesamtausgaben würden nur noch 7.500 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei einem angenommenen Fördersatz von 30 Prozent ergibt das 2.250 Euro Zuschuss. Ob zusätzlich ein Einkommensbonus möglich ist, muss noch geprüft werden.

Was würde ein Austausch bei Ihnen kosten?

Melden Sie sich gerne bei uns! Wir schicken Ihnen eine Checkliste zu. Sobald Sie diese ausgefüllt zurückgeschickt haben, erhalten Sie von uns ein kostenloses, unverbindliches Angebot. So können Sie prüfen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Oder machen Sie unseren kostenlosen Wärmepumpencheck – wir melden uns anschließend bei Ihnen!

Wenn ein Austausch ohnehin ansteht, empfehlen wir, die Fördermöglichkeiten jetzt zu prüfen und den Antrag möglichst noch 2026 zu stellen.

Stand: 02.10.2026. Die Änderungen sind für Q1/2027 vorgesehen.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Fehler sowie Tippübertragungs- und Rechenfehler können nicht ausgeschlossen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.

 

Wärmepumpencheck

Beispiel aus der Praxis: Das kann der eTHERM von Tuxhorn

neue Förderung ab dem 21.7.26

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