Förderung für den Austausch der Heizungsanlage im Bestand Höhere Förderung mit Sanierungsfahrplan.

Update vom 07.07.2023: Auf unserer Homepage informieren wir Sie immer regelmäßig über die Förderung. Jetzt finden Sie hier einen akutellen Vergleich zwischen der neuen (geplanten noch nicht beschlossen) und der alten Förderung. Den Link zum Download finden Sie unten. Vielen Dank an den Bundesverband Wärmepumpe für die Zusammenstellung dieser Informationen

Seit dem 01.01.2023 gilt:  Gas-Brennwertheizungen werden generell nicht mehr gefördert. Dies gilt auch für Hybridheizungen mit Solaranlagen oder Wärmepumpen!
 

Gefördert werden:

Wärmepumpen

  • mit mindestens 25% der förderfähigen Kosten
  • Bonus von 5% wenn Wärmequelle Erde oder Wasser (Wärmequellenbonus)
  • Bonus von 5% wenn ein natürliches Kältemittel z.B. R290 verwendet wird (nicht kombinierbar mit dem  Wärmequellenbonus)
  • Rechnerisch muss die Wärmepumpe mindestens eine Jahresarbeitszahl von 2,7 erreichen.
  • Die Wärmepumpe muss mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.
  • Bei Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft müssen die Wärmemengen gemessen werden.
  • Ab 01.01.2024 werden die Grenzwerte für die Geräuschemissionen für Außengeräte von Luft-Wasser-Wärmepumpen gesenkt (1.1.2024 um 5dB, ab 01.01.2026 um 10dB niedriger als gesetzlicher Grenzwert).
  • Ab 01.01.2024 steigen die Effizienzanforderungen bei Wärmepumpen, konkret der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs).
  • Ab 01.01.2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

Biomasseanlagen

  • mit mindestens 10% der förderfähigen Kosten
  • Die Anlagen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. 
  • Der Staub-Emissionsgrenzwert ist ab 1. Januar 2023 reduziert auf 2,5 mg/m³.
  • Der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) für Biomasseheizungen steigt von 78% auf 81%

Achtung: Die meisten Biomasseheizungen erfüllen diese Anforderungen noch nicht! Bitte prüfen Sie, ob die von Ihnen geplante Anlage in der Liste der förderfähigen Anlagen der BAFA (Stand Januar 2023) enthalten ist.


Die von uns ab Januar 2023 angebotenen Anlagen erfüllen diese Auflagen selbstverständlich. Bei älteren Angeboten halten Sie unbedingt mit uns Rücksprache!

 
Solarthermieanlagen

  • mit mindestens 25% der förderfähigen Kosten


Brennstoffzellenheizung

  • mit mindestens 25% der förderfähigen Kosten
  • Nur wenn die Anlage mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben wird.

Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • mindestens 25% der förderfähigen Kosten
  • Derzeit befinden sich hierzu noch keine Anlagen in der Liste der förderfähigen  Anlagen (Stand 04.01.2023).

Einbau- Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen:

  • mindestens 15% der förderfähigen Kosten
  • 5%-Bonus im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplanes möglich

Heizungstauschbonus (gilt nicht für Lüftungsanlagen):
Zusätzlich zu den oben genannten Förderungen kann ein Bonus von 10% in Anspruch genommen werden, wenn eine betriebsfähige

  • Öl-Heizung
  • Gasetagen-Heizung
  • Kohleheizung
  • Nachtspeicherheizung
  • zentrale Gasheizung (mindestens 20 Jahre alt)

demontiert wird.
 

Somit ergeben sich folgende maximale Fördersätze:

  Fördersatz iSFP-Bonus Hz-Bonus WP-Bonus* max. Förderung
Wärmepumpe 25 % - 10 % 5 % 40 %
Biomasse 10 % - 10 % - 20 %
Solarthermie 25 % - 10 % - 35 %
Brennstoffzellen 25 % - 10 % - 35 %
Innovative H-Technik 25 % - 10 % - 35 %


*= Der Bonus für die Wärmequelle Sole oder Wasser ist nicht mit dem Bonus für das natürliche Kältemittel kombinierbar


Die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit betragen weiterhin 60.000 Euro.

Auch die Umrüstung auf Fußbodenheizung oder Niedertemperatur- bzw. Wärmepumpenheizkörper wird weiterhin gefördert.

 

                   

Förderübersicht der BAFA (PDF 523 KB)

Vergleich Förderung geplant/aktuell (PDF 373 KB)

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Telefon: 06021 47129

Regulär
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Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

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Mo. - Do. 16:00 - 18:00 Uhr

Notdienst (nur für Bestandskunden; 30 EUR Pauschalzuschlag)
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