Förderung für den Austausch der Heizungsanlage im Bestand –

Aktuelle Heizungsförderung (Stand: 21.07.2026)
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, Merkblätter, technischen Mindestanforderungen sowie Veröffentlichungen der KfW und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die KfW hat die Förderbedingungen für den Heizungstausch zum 21.07.2026 angepasst. Auch weiterhin wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen, wie beispielsweise einer Wärmepumpe, mit attraktiven Zuschüssen unterstützt. Gleichzeitig wurden jedoch einige Förderbestandteile geändert und zeitlich befristet
Förderung jetzt sichern – in Ruhe modernisieren
Ab dem 01.02.2027 werden einzelne Förderbestandteile schrittweise reduziert. Wer seine Förderung bereits heute beantragt, sichert sich die aktuell gültigen Förderkonditionen. Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie bis zu 36 Monate Zeit, den Heizungstausch gemeinsam mit uns in Ruhe zu planen und umzusetzen. So profitieren Sie von den heutigen Förderbedingungen, ohne sofort mit den Arbeiten beginnen zu müssen
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Heizungsförderung richtet sich an Eigentümer bestehender Wohngebäude. Besonders attraktiv ist sie für selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses, da hier neben der Grundförderung zusätzliche Bonusförderungen möglich sind.
Grundförderung
Die Basisförderung für den Heizungstausch beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Förderfähige Investitionskosten
Für die Berechnung der Förderung gelten derzeit folgende Höchstbeträge:
-
28.000 Euro für die erste Wohneinheit
-
zusätzlich 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
-
zusätzlich 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit
Wichtig: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 € reduziert. Wer den Austausch seiner Heizungsanlage ohnehin plant, sollte daher nicht unnötig warten.
Klimageschwindigkeitsbonus
Beim Austausch bestimmter bestehender Heizungsanlagen kann zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % beantragt werden.
Der Bonus wird gewährt beim Austausch von:
- Ölheizungen (unabhängig vom Alter)
- Kohleheizungen (unabhängig vom Alter)
- Gas-Etagenheizungen (unabhängig vom Alter)
- Nachtstromspeicherheizungen (unabhängig vom Alter)
- Gasheizungen, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sind
- Biomasseheizungen, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sind
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird jedoch schrittweise reduziert:
- bis 31.01.2027: 16 %
- ab 01.02.2027: 12 %
- ab 01.08.2027: 8 %
- ab 01.02.2028: 4 %
- ab 01.08.2028: kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr
Je früher die Antragstellung erfolgt, desto höher fällt der Klimageschwindigkeitsbonus aus.
Einkommensbonus
Für selbstgenutzte Wohngebäude gelten künftig folgende Bonusstufen:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Maximale Förderhöhe
Die Kombination aus Grundförderung und Bonusförderungen ist grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (bzw. 40.000 € bei Familienzuschlag) erhöht sich die maximale Förderung auf 80 % der förderfähigen Kosten.
Wegfall einzelner Förderbestandteile
Zum 21.07.2026 entfallen:
-
der Effizienzbonus für Wärmepumpen
-
der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen
Geplante Änderungen ab 2027
Nach derzeitigem Stand ist für das erste Quartal 2027 ein sogenannter Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung und die endgültigen Förderbedingungen bleiben abzuwarten.
So läuft die Antragstellung ab
Der Ablauf bleibt unverändert:
- Beratung und Planung der neuen Heizungsanlage.
- Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit Fördervorbehalt.
- Antragstellung im KfW-Portal.
- Nach Erhalt der Förderzusage kann mit der Umsetzung begonnen werden.
- Nach Fertigstellung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Unser Service
Wir beraten Sie nicht nur bei der Auswahl der passenden Heizungsanlage, sondern unterstützen Sie auch bei der Fördermittelbeantragung. Von der Planung über die Erstellung der BzA bis zur Umsetzung erhalten Sie bei uns alle Leistungen aus einer Hand.
Besonderheit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt die Wohnungseigentümergemeinschaft zunächst einen gemeinsamen Basisantrag.
Selbstnutzende Wohnungseigentümer können anschließend – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – zusätzlich einen eigenen Zusatzantrag stellen, um den Klimageschwindigkeitsbonus und/oder den Einkommensbonus für ihre Wohneinheit zu erhalten.
Merkblatt der KfW zu Programm 458 Stand 21.07.26 (PDF 250 KB)
Förderübersicht Stand 16.7.26 Fachverband Bayern (PDF 18 KB)
