Förderung für den Austausch der Heizungsanlage im Bestand –
Neue Förderung für den Austausch von Heizungsanlagen ab 2024
Achtung: Anträge können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 bei der KFW gestellt werden. Aber der Heizungsaustausch kann schon nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden.
maximale förderfähige Kosten
• 30.000 Euro je Wohneinheit
• 15.000 Euro extra für die zweite bis sechste Wohneinheit
• 8.000 Euro extra ab der siebten Wohneinheit
Beispiel:
• Einfamilienhaus = 30.000 Euro
• Einfamilienhaus + Einliegerwohnung = 45.000 Euro
• Dreifamilienhaus = 60.000 Euro
• usw.
Förderfähig laut BEG-2024 sind:
• solarthermische Anlagen
• Biomasse-Heizungen
• Wärmepumpe
• Brennstoffzellen
• Innovative Heizungen
• Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
• Gebäudenetzanschlüsse
• Wärmenetzanschlüsse
Unter bestimmten Bedingungen ist eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt ebenfalls förderfähig.
Wer kann die Förderung beantragen:
• Wohn- und Nichtwohngebäude
• Hauseigentümer
• Vermieter
• Unternehmen
• gemeinnützige Organisationen
• Kommunen
• ausführende Unternehmen
Grundförderung
- 30% Investitionszuschuss
- 5% Bonus für Wärmepumpen die als Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder ein natürliches Kältemittel z.B. R290 nutzen
- die von uns verbaute Vaillant aroTHERM plus Luft/-Wasserwärmepumpe nutzt das Kältemittel R290!
- 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag für emissionsarme Biomasse Heizungen
- Emissionsgrenzwert Staub = 2,5 mg/m³o.
- Dieser Wert wird von unserem Hersteller ÖkoFEN mit der zeroFLAME-Technologie eingehalten!
Klimageschwindigkeit-Bonus:
• 20% werden hier selbstnutzenden Eigentümern für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen gewährt
• Der Bonus gilt zunächst bis zum 31.12.2028 und wird dann jährlich um 3% abgesenkt
Bedingungen:
- funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung
- funktionsfähige Biomasse- und Gas-Heizungen (keine Gasetagen), die über 20 Jahre alt sind
Wichtig: Bei Biomasseheizungen gibt es den Bonus nur, wenn die Anlage mit einer Solarthermieanlage oder einer Brauchwasserwärmepumpe kombiniert wird
Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden
Einkommens-Bonus
• 30% werden hier selbstnutzenden Eigentümern mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen gewährt.
Kumulierung der verschiedenen Boni
Die Kumulierung verschiedener Boni ist möglich. Der Fördersatz darf bei privaten Selbstnutzern bis zu 70% betragen. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass bei einer Kumulierung mehrerer Boni der Fördersatz begrenzt wird.
Ergänzungskredit
• bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
• zinsverbilligt für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit
• für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahme
P.S. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen, folgen Sie einfach dem Link unten.
Kompakte Übersicht der Förderung bereitgestellt durch den Zentralverband Sanitär-Heizung

Übersicht der Förderungen