Förderung für barrierefreie Bäder – KfW Programm 455 B– Barrierereduzierung - derzeit nicht verfügbar
KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung derzei nicht verfügbar
Die Fördermittel für das Programm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) sind aufgrund der hohen Nachfrage ausgeschöpft. Neue Zuschussanträge können derzeit nicht gestellt werden.
Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin von der KfW bearbeitet. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Antragsteller eine Zusage. Mit dieser Zusage ist der Zuschuss verbindlich reserviert.
Bereits bewilligte Zuschüsse bleiben ebenfalls reserviert und werden ausgezahlt, sobald die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen.
Sollten im Jahr 2027 erneut Fördermittel bereitgestellt werden, könnte das Zuschussprogramm wieder geöffnet werden.
Als Alternative kann für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren weiterhin der zinsgünstige KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) beantragt werden.
Wichtig: Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach der Antragstellung begonnen werden.
Mit dem Programm 455-B fördert die KfW Maßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren und ein altersgerechtes Bad schaffen. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen für ein förderfähiges Bad. Gerne unterstützen wir Sie bei dem Antrag oder übernehmen die gesamte Antragsstellung.
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
Höhe Ihres Zuschusses: 10 % Ihrer förderfähigen Kosten / Maximaler Zuschussbetrag: 2.500 EuroStandard "altersgerechtes Haus"
Höhe Ihres Zuschusses: 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten / Maximaler Zuschussbetrag: 6.250 Euro
Wichtig: Es müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förderhöchstbetrag angerechnet werden. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag.
Weiterhin verfügbar ist auch das KfW-Programm 159 - altersgerecht Umbau Kredit. Informationen finden Sie auf der Seite auf KfW. Den Link hierzu finden Sie unten.