29. April 2023

Die Bundesregierung strebt einen Anteil von 65% Erneuerbaren Energien bei neuinstallierten Heizungen ab dem 01.01.2024 an. Ein Gesetz dazu gibt es noch nicht, aber schon sehr konkrete Umsetzungsvorschläge.

Als Anhang finden Sie die Veröffentlichung vom Bundesministermium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu diesem Thema.

Sobald es genauere Details dazu gibt, werden diese hier veröffentlicht.

Update zum 29.4.2023

Oft stellen sich die Endkunden die Frage, ob eine reine Öl- oder Gasheizung, die im Jahr 2023 beauftragt wird, im Jahr 2024 montiert werden darf. Dazu gibt es nun eine Stellungnahme von Fachverband SHK Bayern. Diese finden Sie als Anhang zum Download.

Die Kernaussage: Es steht noch nicht fest, und eine garantierte Zusage kann Ihnen niemand machen!

Update zum 01.02.2023:

Die Firma Viessmann hat gestern einen Zeitplan für die Entscheidung über die 65%-Regelung veröffentlicht. Die Entscheidung ist für den Sommer 2023 geplant und die Regelung soll bei Inkrafttreten ab dem 01.01.2024 gelten. Das Dokument finden Sie unten zum kostenfreien Download!
 

Viessmann (PDF 361 KB)

Stellungnahme SHK (PDF 84 KB)

Kozeption BMWK (PDF 406 KB)

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